<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><feed xmlns='http://www.w3.org/2005/Atom' xmlns:openSearch='http://a9.com/-/spec/opensearchrss/1.0/'><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311</id><updated>2007-06-12T12:46:35.233+02:00</updated><title type='text'>LBR-Blog</title><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/'></link><link rel='next' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default?start-index=26&amp;max-results=25'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default'></link><link rel='http://schemas.google.com/g/2005#feed' type='application/atom+xml' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/atom.xml'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author><generator version='7.00' uri='http://www.blogger.com'>Blogger</generator><openSearch:totalResults>167</openSearch:totalResults><openSearch:startIndex>1</openSearch:startIndex><openSearch:itemsPerPage>25</openSearch:itemsPerPage><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-4992608837791015007</id><published>2007-06-12T12:01:00.000+02:00</published><updated>2007-06-12T12:46:35.264+02:00</updated><title type='text'>Google Street View "rechtlich unbedenklich"</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Philipp Schindler von Google Norderuropa hält die Veröffentlichung von Fotos erkennbarer und argloser Passanten über Googles neue Funktion "&lt;a href="http://maps.google.com/help/maps/streetview/"&gt;Street View&lt;/a&gt;" für rechtlich unbedenklich:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;"Kritische Einzelfälle muss man rausnehmen, der allergrößte Teil der Bilder ist ja völlig harmlos. Außerdem darf man nicht vergessen, dass es sowohl im analogen wie auch im digitalen Zeitalter üblich ist, dass Bilder veröffentlicht werden. Ein Pressefotograf macht ja auch Bilder von Leuten im Stadion, ohne dass sie es merken. Das Bild ist am nächsten Tag nicht nur in der Zeitung, man findet es auch online. Wir fotografieren nur von öffentlichem Grund und Boden. Rechtlich ist das völlig unbedenklich, übrigens auch in Europa."&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;Interessanter Unsinn, den der Herr da verbreitet. (zie)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Interview bei &lt;a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,487942,00.html"&gt;Spiegel Online&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/06/google-street-view-rechtlich.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/4992608837791015007'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/4992608837791015007'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-3784395045190924285</id><published>2007-06-08T18:31:00.000+02:00</published><updated>2007-06-08T18:54:09.370+02:00</updated><title type='text'>Absturz mit eBay-Auktion: Verkäufer muss Flugzeug herausgeben</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Eine Cessna zum Startpreis von einem Euro hatte ein Pilot bei eBay zum Verkauf gestellt, wollte aber dann doch lieber nicht mehr verkaufen. "Verklickt", behauptete der Verkäufer. Ihm sei bei einem Rundflug aufgefallen, dass das Flugzeug defekt sei und er wolle den Vertrag daher anfechten. Außerdem habe er bei eBay versehentlich auf den Button "Auktion abbrechen" statt auf "an den Höchstbeitenden verkaufen" geklickt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beim Auslaufen der Auktion stand der Preis bei günstigen 26.560 Euro. Mit einer Klage auf Übergabe des Flugzeuges bzw. Schadensersatz für den Fall der Nichtlieferung kam der Käufer beim Landgericht Berlin durch (LG Berlin, &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/onlinerecht/173/5/1"&gt;Urt. v. 15.05.2007, Az: 31 O 270/05&lt;/a&gt;).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gericht greift auf mittlerweile gefestigte Grundsätze in der eBay-Rechtsprechung zurück. Demnach ist weder ein vom Verkäufer entdeckter Mangel, noch das "Verklicken" nach Einstellen der Auktion ein Grund, den Vertrag nachträglich zu beseitigen:&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;&lt;br /&gt;"Grundsätzlich soll das Anfechtungsrecht kein verstecktes Reurecht gewähren. [...] Wird die  Anfechtung zugelassen, obwohl der Anfechtungsgegner den Anfechtenden an seiner  ursprünglich gewollten Erklärung festhalten will, besteht eine große Gefahr für  die Rechtssicherheit."&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;und weiter:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;"Hätte der Beklagte die Internetauktion durch „richtiges" Klicken unter Berufung  auf die eBay-rundsätze vorzeitig beendet und die bis dahin abgegebenen Gebote  gestrichen, hätte dies die Wirksamkeit seines zuvor abgegebenen Angebots nicht  berührt. [...] Die  eBay-Grundsätze nennen als Gründe für eine vorzeitige Beendigung einen Irrtum  über die Beschaffenheit des Artikels oder die zwischenzeitliche Veränderung der  Beschaffenheit. Damit soll indes keine zusätzliche Handhabe geschaffen werden,  sich auf rechtlich nicht ohne Weiteres einzuordnende Art und Weise von der  Willenserklärung zu lösen."&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine Absage erteilt das Gericht auch dem gerne bemühten Einwand: "Ich kann nichts herausgeben, weil ich an jemanden anderen verkauft habe":&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;"Er [Anm.: der Kläger] hat das Flugzeug in dem Bewusstsein weiter veräußert, dass die Klägerin noch  immer auf Vertragserfüllung bestand. Er konnte nicht davon ausgehen, dass die  von ihm erklärte Anfechtung zwingend zur Unwirksamkeit des Kaufvertrages geführt  hat. Selbst wenn er sich über die Wirksamkeit seiner Anfechtungserklärung geirrt  hat und sie für wirksam hielt, hat er diesen Rechtsirrtum zu vertreten, da er  jedenfalls fahrlässig gehandelt hat. "&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Damit zeigt sich wieder einmal, dass gerade beim Verkauf von hochwertigen Artikeln äußerste Vorsicht für den Verkäufer geboten ist. Stichwort: &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/01/der-rbenroderfall-olg-kln-verdonnert.html"&gt;Rübenroder&lt;/a&gt;. (zie)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/onlinerecht/173/5/1"&gt;zum Urteil&lt;/a&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/06/absturz-mit-ebay-auktion-verkufer-muss.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/3784395045190924285'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/3784395045190924285'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-6661268599912339783</id><published>2007-06-06T10:05:00.000+02:00</published><updated>2007-06-06T10:26:03.755+02:00</updated><title type='text'>Urheberrecht leicht gemacht mit der taz</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Über die "Abmahnwellen" im urheberrechtlichen Bereich berichtet heute die &lt;a href="http://www.taz.de/dx/2007/06/06/a0231.1/text"&gt;taz&lt;/a&gt;. Natürlich mit Seitenhieben auf Anwälte, die (im Auftrag ihrer Mandanten) mit Urheberrecht Geld verdienen und dem Lieblingsbloggerthema "&lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/die-alberne-abmahnung.html"&gt;Brötchenfotoklau&lt;/a&gt;":&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;&lt;/span&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;&lt;blockquote&gt;"So viel Aufregung, obwohl Schulte das Brötchenfoto auch locker selbst am Frühstückstisch hätte knipsen können. Das denken sich auch viele andere, die derzeit ärgerliche Post bekommen."&lt;/blockquote&gt;&lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Es bleibt dasselbe Muster: Statt ein Bewusstsein für fremdes geistiges Eigentum zu schaffen heißt es immer wieder: "Das hätte ich auch machen können" und "nicht so schlimm" oder auch "die wollen doch, dass man Bilder klaut". Warum machen die Leute dann ihre Fotos nicht selbst?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Man darf der Meinung sein, dass das Urheberrecht insgesamt abgeschafft gehört und sich für entsprechende Gesetzesvorhaben einsetzen. Die derzeitige Rechtslage und die nur konsequente &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/urheberrecht/141/5/3"&gt;Rechtsprechung&lt;/a&gt; erlaubt aber weder eine Diskussion über die "Schönheit" geklauter Fotos, noch erfordert sie eine Rechtfertigung dafür, dass der Urheber seine Rechte konsequent verfolgt. Solange dies nicht jedem bekannt ist und die Berichterstattung in die falsche Richtung läuft, wird es "Abmahnwellen" geben. (zie)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/06/urheberrecht-leicht-gemacht-mit-der-taz.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/6661268599912339783'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/6661268599912339783'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-8865350204224316684</id><published>2007-06-05T14:01:00.000+02:00</published><updated>2007-06-05T15:49:06.483+02:00</updated><title type='text'>BGH macht Forenbetreiber für anonyme Beiträge verantwortlich</title><content type='html'>&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Betreiber von Internetforen sind zur Entfernung beleidigender Beiträge verpflichtet und können sich – was den Unterlassungsanspruch angeht - nicht auf eine Privilegierung nach dem Telemediengesetz (&lt;a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007.html#BJNR017910007BJNG000300000"&gt;TMG&lt;/a&gt;) berufen. Vielmehr sind sie als "Störer" auch für Beiträge Dritter verantwortlich, wenn sie Kenntnis von dem Beitrag haben oder Prüfungspflichten verletzen. Das gilt auch und gerade, wenn Beiträge anonym veröffentlicht werden können. Im konkreten Fall ging es unter anderem um folgenden Beitrag:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;&lt;blockquote&gt;"Sie suhlen sich wie eine Sau im Dreck und laben sich am Leid anderer Menschen. Sie verstecken sich feige und dreckig hinter dem scheinbar sauberen Mantel des Kinderschutzes ..."&lt;/blockquote&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Bundesgerichtshof hat eine &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/03/wer-haftet-bei-rechtsverletzung-im-netz.html"&gt;hier schon gemeldete Entscheidung&lt;/a&gt; (Urteil vom 27.03.2007, Az. &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/persoenlichkeitsrecht/170/5/5"&gt;VI ZR 101/06&lt;/a&gt;) nun veröffentlicht:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;„Der Betreiber eines Internetforums ist "Herr des Angebots" und verfügt deshalb vorrangig über den rechtlichen und tatsächlichen Zugriff. Internetangebote sind - wie etwa auch Aufzeichnungen im Fernsehen - dem nachträglichen Zugriff des Anbieters in keiner Weise entzogen. Auch wenn von ihm keine Prüfpflichten verletzt werden, so ist er doch nach allgemeinem Zivilrecht zur Beseitigung und damit zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet.“  &lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer sich selbst in Forendiskussionen einmischt und seine "Meinungen" verbreitet, verliert dabei nicht das Recht, gegen Persönlichkeitsverletzungen vorzugehen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;„Es mag sein, dass der Teilnehmer eines Forums, in dem, wie es häufig und auch vorliegend der Fall ist, Äußerungen unter einem Pseudonym eingestellt werden können, im Einzelfall damit rechnen muss, dass er dort von anonym bleibenden Personen angegriffen und möglicherweise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Wer dieses Risiko eingeht, verzichtet damit aber grundsätzlich nicht auf Abwehransprüche hinsichtlich künftiger Ehrverletzungen.“&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der BGH begegnet damit zu Recht der Tendenz im Internet, Foren möglichst anonym und frei von Verantwortung zu betreiben. Wie gefährlich das sein kann, dazu &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2006/11/wiki-lynchjustiz.html"&gt;hier&lt;/a&gt;. (zie)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/persoenlichkeitsrecht/170/5/5"&gt;zum Urteil&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;(Link via &lt;a href="http://www.telemedicus.info/article/244-BGH-Urteilsbegruendung-zur-Foren-Entscheidung.html"&gt;telemedicus&lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span style="line-height: 115%;font-size:11;" &gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/06/bgh-macht-forenbetreiber-fr-anonyme.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/8865350204224316684'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/8865350204224316684'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-8721236600041118838</id><published>2007-06-05T10:07:00.000+02:00</published><updated>2007-06-05T13:17:03.518+02:00</updated><title type='text'>Und nochmal: Abmahnen ohne Anspruch</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Erst gestern hatten wir darüber &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/06/schon-wieder-der-rechtsanwalt-als.html#links"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;berichtet.&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; Der Durchschnittsbürger glaubt anscheinend wirklich, die Abmahnung sei ein Selbstzweck bzw. eine Masche, anderen Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Heute erreicht uns doch schon wieder eine E-Mail.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;"Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unverbindliche Anfrage als Privatperson: Gibt es die Möglichkeit, einige wettbewerbsrechtliche Verstöße mit Abmahnungen zu ahnden, dazu Unterlassungserklärungen einzufordern und gegebenenfalls wegen Wettbewerbsverstößen Schadenersatzforderungen gegen einige ebay-Anbieter.&lt;br /&gt;Gibt es eine Möglichkeit, diese ohne große Aufwendungen an Gebühren-Vorkasse effektiv zu bewerkstelligen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir möchten keine Formular-Massenabmahnungen veranstalten und keinesfalls in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, nur Abmahn-Gebühren zu schinden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit freundlichen Grüßen, xxx."&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;Entweder diese E-Mail ist ein Jux. Richtig witzig ist die Anfrage jedoch nicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Oder sie ist ein Test eines Investigativjournalisten, der Anwälten eine Falle stellt, um sie der Abmahnabzocke zu überführen. Dann hält man die Anwaltschaft in doppelter Hinsicht für ganz schön doof. Denn erstens hätte das geplante Vorgehen überhaupt keinen Erfolg und zweitens würde kein Anwalt - auch nicht ein noch so niederträchtiger - fröhlich antworten: Jawohl, so machen wirs!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bleibt also nur mal wieder der durch Politik und Medien aufgehetzte Mann von der Straße, der vom vermeintlich lukrativen Abmahnkuchen ein Stück abhaben will. Ob dies rechtens geschieht oder nicht, ist egal. Hauptsache man erweckt in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck, "nur Abmahn-Gebühren zu schinden".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine ähnliche Devise verfolgen ja auch die von ihm gewählten Politiker: Die Position der Inhaber geistiger Schutzrechte stärken wollen, aber in der Öffentlichkeit ja nicht den Eindruck erwecken, das hätte für den Rechtsverletzer auch entsprechende &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2006/11/zypries-will-neuen-97a-urhg-50-euro-fr.html"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Konsequenzen&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;. (la)&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/06/und-nochmal-abmahnen-ohne-anspruch.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/8721236600041118838'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/8721236600041118838'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-8659150257819839173</id><published>2007-06-04T15:20:00.000+02:00</published><updated>2007-06-04T16:57:50.228+02:00</updated><title type='text'>Schon wieder: Der Rechtsanwalt als Abmahner?</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Wenn man bedenkt, welche Vorstellung der gemeine Deutsche von der Abmahnung hat, wundert einen auch nicht die öffentliche Ächtung dieses Instruments.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Heute schreibt uns doch schon wieder jemand, der offenbar meint, Anwälte könnten gegen Rechtsverstöße im Internet in eigenem Namen vorgehen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;"Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;br /&gt;mir ist während des surfens im Internet eine Homepage aufgefallen, die über kein Impressum verfügt.&lt;br /&gt;Da die Dame anscheinend mit Ihren Angebotenem Service Geld verdient, sollte es eventuell schon eine Steuernummer und&lt;br /&gt;einen verweiß auf die Firma geben. Oder liege ich da falsch?&lt;br /&gt;Die Homepage heißt:&lt;br /&gt;www.xxx.de und wird betrieben von xxx&lt;br /&gt;Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich gerne unter der Telefonnummer 12345 oder 12345 erreichen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;mit freundlichen Grüßen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;xxx"&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;Man fragt sich, woher die Leute diesen Unsinn haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Noch mal zum Mitschreiben: Wenn der Rechteinhaber (Wettbewerber, Urheber, usw.) einen Unterlassungsanspruch in Bezug auf ein bestimmtes Verhalten hat, kann er den Verletzer abmahnen. Er darf - und wird in der Regel auch - einen Anwalt damit beauftragen, der dafür Geld bekommt (wie jeder andere Anwalt für jede andere Tätigkeit auch). Der Anwalt selbst mahnt jemanden genauso wenig ab, wie der Kassierer an der Supermarktkasse der Verkäufer der Waren ist, die man an der Kasse bezahlt. So schwer ist das eigentlich nicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Fest steht, dass Äußerungen wie diese von unserer Justizministerin Brigitte Zypries nicht gerade helfen:&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;"(…)Beispiel: Eine Schülerin bietet in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download an. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. &lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Eine Kanzlei &lt;/span&gt;hat die Schülerin abgemahnt und als Anwaltshonorar einen Betrag von 2.500 Euro gefordert. Künftig kann &lt;span style="font-weight: bold;"&gt;die Kanzlei&lt;/span&gt; nur 50 Euro verlangen. Unberührt davon bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber.(…)"&lt;br /&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;a href="http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2006/11/2006-11-17-geistiges-eigentum-wird-gestaerkt.html"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Quelle: www.bundesregierung.de&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie sollen die Leute das Abmahnwesen aber auch verstehen, wenn man selbst im Bundesjustizministerium die Rollenverteilung bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nicht ganz verstanden hat?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vielleicht muss der Laie aber auch nicht alles verstehen, dafür gibt es ja spezialisierte Anwälte, die gerne helfen, wenn man sie denn auch lässt. (la)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/06/schon-wieder-der-rechtsanwalt-als.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/8659150257819839173'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/8659150257819839173'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-3428965805605055690</id><published>2007-06-01T19:51:00.000+02:00</published><updated>2007-06-01T20:07:36.879+02:00</updated><title type='text'>OLG Hamburg: Forum-Shopping kann rechtsmissbräuchlich sein</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Das so genannte "Forum-Shopping" bietet für den Angreifer bei Streitigkeiten im Wettbewerbs- oder Äußerungsrecht eine bequeme Möglichkeit, im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verfügung ein Gericht seiner Wahl anzurufen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Egal, wo die beteiligten Parteien ihren Sitz haben, ist jedes Gericht in Deutschland für eine Entscheidung zuständig, in dessen Einzugsbereich sich die Verletzungshandlung (auch) auswirkt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/169/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;OLG Hamburg&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; hat jetzt klargestellt, dass das nicht heisst, dass man auch mehrere Gerichte mit der selben Angelegenheit beschäftigen dürfte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im vorliegenden Fall hatte der Antragssteller zunächst einen Antrag bei dem LG Stuttgart gestellt. Das wollte aber ohne mündliche Verhandlung nicht entscheiden. Daraufhin nahm der Verletzte seinen Antrag zurück und eilte zum Landgericht Hamburg. Dem wird nachgesagt, dass dort Entscheidungen eher auch einmal ohne mündliche Verhandlung gefällt werden. Das hat den Vorteil, dass man den Gegner erst einmal vor vollendete Tatsachen stellen kann. Der muss sich dann überlegen, ob er einen kostenträchtigen Widerspruch vor einem Gericht riskiert, dass bereits zu seinem Nachteil entschieden hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;So geht es nicht, meint das OLG Hamburg:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Macht ein Verletzter/Antragsteller einen Verfügungsantrag bei einem Gericht anhängig, nimmt diesen  Antrag jedoch unmittelbar nach einer Terminsladung zurück, um noch am selben Tag  - unter Verschweigen der vormalig anderweitigen Anhängigkeit - einen gleich lautenden  Antrag an ein anderes Gericht der gleichen Instanz zu richten, kann in diesem Verhalten jedoch ein  missbräuchliches "forum shopping" liegen, welches die Dringlichkeitsvermutung und damit  das im Rahmen der §§ &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/12.html" target="_blank" class="djo" title="§ 12 UWG: Anspruchsdurchsetzung, Veröffentlichungsbefugnis, Streitwertminderung"&gt;12&lt;/a&gt; Abs. 2 UWG, &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/935.html" target="_blank" class="djo" title="§ 935 ZPO: Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand"&gt;935&lt;/a&gt;, &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/940.html" target="_blank" class="djo" title="§ 940 ZPO: Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes"&gt;940&lt;/a&gt; ZPO erforderliche, besondere Rechtschutzbedürfnis - d.h.  den Verfügungsgrund der gewählten Verfahrensart - entfallen lässt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Antragsteller hat aber kein schutzwürdiges Interesse daran, einem Gericht  den im Wege eines Eilverfahrens wegen besonderer Dringlichkeit vorgelegten  Antrag im Rahmen von § &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/12.html" target="_blank" class="djo" title="§ 12 UWG: Anspruchsdurchsetzung, Veröffentlichungsbefugnis, Streitwertminderung"&gt;12&lt;/a&gt; Abs. 2 UWG sanktionslos wieder entziehen zu können, nur weil  zweifelhaft ist, ob das zur Entscheidung berufene Gerichts seiner Rechtsauffassung uneingeschränkt zu folgen bereit ist.  Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht allein daran, zeitnah eine gerichtliche Überprüfung des  Sachverhalts sowie eine vollstreckbare Entscheidung zu erhalten.  &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/169/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Zum Urteil&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; (la)&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/06/olg-hamburg-forum-shopping-kann.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/3428965805605055690'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/3428965805605055690'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-6995407710800935654</id><published>2007-05-31T16:21:00.000+02:00</published><updated>2007-05-31T17:51:47.028+02:00</updated><title type='text'>Abgeordnete streiten über Abmahngebühren im Urheberrecht</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Über die eher populistische und dem Schadensrecht fremde Initiative von Justizministerin Brigitte Zypries, die Erstattung von Anwaltsgebühren in Fällen "privater" Urheberrechtsverletzungen auf 50 Euro zu begrenzen, haben wir &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/03/50-euro-abmahnung-passiert-den.html"&gt;mehrfach berichtet&lt;/a&gt;. Am 26.04.2007 wurde der &lt;a href="http://dip.bundestag.de/brd/2007/0064-07.pdf"&gt;Gesetzesentwurf&lt;/a&gt; im Bundestag debattiert und hängt nun in den Fachausschüssen. Wir dokumentieren einige Auszüge der Beiträge unserer Volksvertreter zum Thema:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;p style="text-align: justify;" class="MsoNormal"&gt;Dirk Manzewski (SPD):&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;        &lt;/div&gt;&lt;p style="text-align: justify;" class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;„ [...] Ich halte es daher für richtig, die Kosten für die erste Abmahnung - ich betone dies: für die erste Abmahnung - bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zu beschränken. Ich meine jedoch, dass der im Gesetzentwurf insoweit gewählte Kostenansatz von 50 Euro wiederum zu niedrig angesetzt ist und eher dazu führen wird, Urheberrechtsverstöße aus Kostengründen überhaupt nicht mehr zu verfolgen.“[...]&lt;/span&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;/div&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;    &lt;/div&gt;&lt;p style="text-align: justify;" class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): &lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;        &lt;/div&gt;&lt;p style="text-align: justify;" class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;„[...]Die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung ist purer Populismus und in der Sache verfehlt. Eine Begrenzung der Abmahngebühren würde dazu führen, dass der Rechteinhaber die Kosten selbst trägt, soweit die Vergütung des Rechtsanwalts höher als 50 Euro ist, und zwar auch dann, wenn die Abmahnung an sich berechtigt war. Damit wird das in Deutschland geltende Prinzip des Schadensersatzes durchbrochen. Das ist nicht akzeptabel. Und mit Stärkung des geistigen Eigentums hat das Ganze wirklich nichts zu tun. [...]“&lt;/blockquote&gt;&lt;/div&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;    &lt;/div&gt;&lt;p style="text-align: justify;" class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;Wolfgang Nesković (DIE LINKE):&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;        &lt;/div&gt;&lt;p style="text-align: justify;" class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;„[...]Er [Anm.: der Gesetzesentwurf] sucht einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Rechtsinhaber nach der Verteidigung ihrer Rechte und dem Interesse der Verbraucher, vor überzogenen Abmahnungskosten wegen etwaiger Rechtsverletzungen geschützt zu werden.  Dies ist ein kluges und sozial reflektiertes Anerkenntnis der veränderten Realität. Eine Realität weltumspannender Kommunikation, in der Unbedarfte ausgesprochen leicht und schnell in Konflikt mit dem geistigem Eigentum Anderer gelangen können, weil sie etwa einen Kartenausschnitt oder ein Logo in ihren privaten Webauftritt einbauen, von dem sie gutwillig annahmen, er unterläge keinen rechtlichen Beschränkungen. [...]“&lt;/blockquote&gt;&lt;/div&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;    &lt;/div&gt;&lt;p style="text-align: justify;" class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;Norbert Geis (CDU/CSU):&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;      &lt;/div&gt;&lt;p style="text-align: justify;" class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;„[...]Ein weiteres Problem taucht bei der Deckelung der Rechtsanwaltsgebühren auf. Hat nämlich der Urheber den Rechtsverletzer ausfindig gemacht und will er einen Rechtsanwalt beauftragen, den Unterlassungsanspruch und vielleicht auch den Schadenersatzanspruch geltend zu machen, kann er von den anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nur 50 Euro gegenüber dem illegalen Nutzer geltend machen. Den Rest der angefallenen Gebühren muss er selbst tragen. Das ist nicht einzusehen.[...]“&lt;/blockquote&gt;&lt;/div&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;    &lt;/div&gt;&lt;p style="text-align: justify;" class="MsoNormal"&gt;Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;    &lt;/div&gt;&lt;p style="text-align: justify;" class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;„[...]Die Begrenzung der Abmahngebühr ist ein begrüßenswerter Schritt, da Auswüchsen und völlig unverhältnismäßigen Gebühren Einhalt geboten werden muss. Warum die Gebühr nur im Urheberrecht und nicht im gesamten Recht des geistigen Eigentums begrenzt werden soll, bleibt sachlich unbegründet. [...]“&lt;/blockquote&gt;&lt;/div&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;      &lt;/div&gt;&lt;p style="text-align: justify;" class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;          &lt;/div&gt;&lt;p style="text-align: justify;" class="MsoNormal"&gt;&lt;o:p&gt; &lt;/o:p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;„[...]Es geht dabei darum, dass einige wenige mit den Abmahnkosten Geschäftemacherei betrieben haben, bei der am Ende die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben ist. Uns hat dazu eine wahre Flut von Bürgerbriefen erreicht, die nachdrücklich zeigen, dass wir hier handeln müssen. Es steht aber außer Frage, dass auch in Zukunft der Rechteinhaber den Verletzer abmahnen kann, aber bitte mit Augenmaß. Die Kosten für eine erstmalige Abmahnung sollen deshalb unter drei Voraussetzungen begrenzt werden: Es muss sich erstens um einen einfach gelagerten Fall handeln. Die Sache muss sich zweitens außerhalb des geschäftlichen Verkehrs abspielen, und drittens darf es nur zu einer unerheblichen Rechtsverletzung gekommen sein. Unter diesen sehr engen Voraussetzungen ist es zu vertreten, die Kosten gegenüber dem Verbraucher zu begrenzen. [...]“&lt;/blockquote&gt;&lt;/div&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;  Es bleibt also abzuwarten, ob das Gesetz es ins Bundesgesetzblatt schaffen wird. (zie)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://dip.bundestag.de/btp/16/16094.pdf"&gt;Parlamentsprotokoll&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/01/anwaltskammer-gegen-gebhrendeckelung.html"&gt;mehr zum Thema&lt;/a&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/abgeordnete-streiten-ber-abmahngebhren.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/6995407710800935654'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/6995407710800935654'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-2205391108123286790</id><published>2007-05-30T14:24:00.000+02:00</published><updated>2007-05-30T15:11:41.717+02:00</updated><title type='text'>Von Anwalt zu Anwalt - Es geht auch per Fax</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Irgendwie scheinen manche Kollegen eine gewisse Scheu vor diesem Gerät zu haben. Bei manchen ist das Fax ständig kaputt und das zu versendende Schriftstück kommt sogar unten wieder raus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aber Spaß beiseite: tatsächlich weigern sich Anwaltskollegen des öfteren mit &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2006/12/verzgerungstaktik-ohne-sinn-der-anwalt.html"&gt;seltsamen Ausreden, Faxzustellungen "von Anwalt zu Anwalt", insbesondere einstweilige Verfügungen, entgegenzunehmen&lt;/a&gt;. Dass die Zustellung auf diesem Weg grundsätzlich möglich ist, hat der Gesetzgeber mit den §§ &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/195.html"&gt;195&lt;/a&gt; und &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/174.html"&gt;174&lt;/a&gt; ZPO ausdrücklich geregelt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allerdings - so hat das OLG Köln  (Az: &lt;a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20070011.htm"&gt;6 W 81/06&lt;/a&gt;, Urteil v. 04.07.2006) festgestellt - ist für die Zustellung auch erforderlich, dass sich der Anwalt der Gegenseite zum Empfang "bekennt", nämlich durch ein Empfangsbekenntnis.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;"Unabdingbares  Erfordernis  für  eine  Zustellung  sei  eine  unzweifelhafte Äußerung des Willens, das Schriftstück zur Zustellung anzunehmen (...). An dieser  Rechtslage  hat  sich die durch das Zustellungsreformgesetz von 2001 eingefügte  Möglichkeit,  die Zustellung auch durch Telekopie oder  elektronische  Mittel  vorzunehmen  (§ 174  Abs.  2  und  3  ZPO),  nichts  geändert."   &lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unterzeichnet er das Empfangsbekenntnis nicht, ist die Zustellung nicht wirksam. Allerdings bekommt der Anwalt dann Ärger von der Kammer. Und von uns. (zie)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;zum &lt;a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20070011.htm"&gt;Urteil via jurpc&lt;/a&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/von-anwalt-zu-anwalt-es-geht-auch-per.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/2205391108123286790'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/2205391108123286790'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-1138786604057513859</id><published>2007-05-25T09:58:00.000+02:00</published><updated>2007-05-25T10:15:56.664+02:00</updated><title type='text'>Haftstrafe für "Abmahnvereins"-Präsident</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Der Präsident des Abmahnvereins "Ehrlich währt am Längsten" muss nach einem Bericht auf &lt;a href="http://www.wortfilter.de/News/news2130.html"&gt;wortfilter&lt;/a&gt; für drei Jahre hinter Gitter. Der Verein hatte seinerzeit reihenweise wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- bzw Schadenersatzansprüche gegen Online-Händler geltend gemacht, ohne dazu nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (&lt;a href="http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html"&gt;§ 8 Abs.3 UWG&lt;/a&gt;) berechtigt zu sein - es handelte sich also gerade nicht um einen hierzu berechtigten Abmahnverein. Die Verurteilung erfolgte offenbar hauptsächlich wegen der Kaffefahrtsveranstaltungen des Angeklagten, bei denen strafbare Werbung vorlag. (zie)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/03/vorsitzender-des-vereins-ehrlich-whrt.html"&gt;Hintergrund&lt;/a&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/haftstrafe-fr-abmahnvereins-prsident.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/1138786604057513859'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/1138786604057513859'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-4081594325558653601</id><published>2007-05-24T18:43:00.000+02:00</published><updated>2007-05-24T19:26:14.793+02:00</updated><title type='text'>LG Bonn: E-Mail-Werbung mit Koppelungsangeboten durch Links nicht wettbewerbswidrig</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Nein, es geht nicht um unerwünschte, sondern um die erlaubte Werbung per E-Mail. Die kann natürlich auch irreführend sein: Vier Klicks aus der E-Mail bis zum "Telekom-Vorteil" gingen einem Wettbewerber gegen den Strich. Im einstweiligen Verfügungsverfahren wollte der Konkurrent der Telekom die E-Mail-Werbung für die "Vorteilswochen" verbieten lassen - und scheiterte vor dem Landgericht Bonn (&lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/167/5/2"&gt;Urt. v. 10.04.2007, Az 11 O 165/06&lt;/a&gt;, Rechtskraft nicht bekannt). Der Wettbewerber war der Meinung, dass dem Kunden, der über die in der Mail enthaltenen Links die Angebote kombiniere, sofort eine Bargeldersparnis von 100 Euro vorgetäuscht würde, die tatsächlich erst nach mehreren Monaten eintrete.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Landgericht sieht dagegen in der Verlinkung bis zum eigentlichen Ziel, dem "Telekom-Vorteil", keine &lt;a href="http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html"&gt;irreführende Werbung&lt;/a&gt;:&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;o:p class=""&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;&lt;blockquote&gt;"Das beschriebene [...] Tun, mit einer Geldersparnis zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, deren Voraussetzung der Abschluss eines oder mehrerer Telekommunikations-Verträge ist, ist wettbewerbsrechtlich als verkaufsförderndes Koppelungsangebot zulässig [...] Den Adressaten wird angeboten, durch Kombination von Tarifen aus den Sparten Festnetz, Internet und Mobilfunk einen finanziellen Vorteil erzielen zu können."&lt;/blockquote&gt;&lt;/span&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;/div&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Dem E-Mail-Empfänger werde nichts vorenthalten, sondern er werde durch die Links vielmehr "auf den rechten Weg" gebracht:&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;"Es handelt sich dabei um ein in sich geschlossenes System, das über die Verlinkung gesteuert wird. Aus der Anlage 2 ergibt sich für jeden durchschnittlichen E-Mail – Empfänger unzweifelhaft, dass von ihm ein Tun erwartet wird, nämlich das Kombinieren. [...]Der Antrag der Antragstellerin liefe [...] im Ergebnis darauf hinaus, dass Verlinkungen als Mittel der Angebotskonkretisierung nicht nutzbar wären. Eine dahingehende Folgerung würde den Wettbewerb in nicht angängiger und technikfeindlicher Weise einschränken."&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Da sich der Endpreis erst nach dem Durchklicken ergeben könne, liege auch kein Verstoß gegen die &lt;a href="http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html"&gt;Preisangabenverordnung&lt;/a&gt; vor:&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;"Für den Bereich des Internethandels hat [das Oberlandesgericht Köln es] für ausreichend erachtet, wenn die Endpreise auf Grund einfacher elektronischer Verknüpfung festgestellt werden können und der Nutzer hierauf klar und unmissverständlich hingewiesen wird." &lt;/blockquote&gt;&lt;/div&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Eine sehr differenzierte Entscheidung, die sich auch mit den Unzulänglichkeiten der Antragsformulierung auseinandersetzt. (zie)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/167/5/2"&gt;zum Urteil&lt;/a&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/lg-bonn-e-mail-werbung-mit.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/4081594325558653601'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/4081594325558653601'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-2761623299747730255</id><published>2007-05-22T15:25:00.000+02:00</published><updated>2007-05-22T16:28:40.130+02:00</updated><title type='text'>Von Ratten und brennenden Autos</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Wegen der Seite &lt;a href="http://www.whosarat.com/"&gt;whosarat.com&lt;/a&gt; werden nach Auffassung des ehemaligen US-Staatsanwalts Frank O. Bowman "Menschen sterben". Das berichtet Spiegel Online in einem &lt;a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,484151,00.html"&gt;lesenswerten Artikel&lt;/a&gt; über den Internet-Enttarnungsdienst, der Informanten und verdeckte Ermittler mit Namen und Adresse bloßstellt. Natürlich im Namen der Freiheit. Ähnliches wird ja auch für &lt;a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,442265,00.html"&gt;Sexualstraftäter&lt;/a&gt; gefordert, die in den Augen der Internetdetektive auch nicht besser sind als Ratten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2006/10/der-pranger-kommt-wieder-in-mode.html"&gt;Virtuelle Pranger&lt;/a&gt; und selbsternannte Aufklärer im Netz sprießen ganz offensichtlich wie Pilze aus dem Boden. Verbote helfen da sicher nicht weiter, aber ein Bewusstsein für die Folgen einer öffentlichen Bloßstellung steckt in den Kinderschuhen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn man wüsste, dass der heutige &lt;a href="http://www.medien-gerecht.de/2007/05/22/diekmann-sie-wussten-wo-dein-auto-stand-es-hat-gut-gebrannt/"&gt;Anschlag auf Kai Diekmanns Privatauto&lt;/a&gt; tatsächlich einen politischen Hintergrund hatte könnte man auch sagen: &lt;a href="http://www.bildblog.de/?p=1725"&gt;das hat man nun von solchen, offenbar lustig gemeinten Aktionen&lt;/a&gt;. Weiß man aber nicht. Die verhaltene Häme in der Blogosphähre ist jedenfalls kaum erträglich.  (zie)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/von-ratten-und-brennenden-autos.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/2761623299747730255'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/2761623299747730255'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-3327854891712975669</id><published>2007-05-21T12:22:00.000+02:00</published><updated>2007-05-21T12:35:07.960+02:00</updated><title type='text'>Alleinstellungswerbung</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Das schöne Zitat aus der Zeit vom 16.05.2007 wäre uns doch fast durch die Lappen gegangen:&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;&lt;blockquote&gt;"Ich habe das Wettbewerbsrecht in den letzten zehn Jahren mehr geprägt als jeder andere Anwalt in Deutschland."&lt;/blockquote&gt;&lt;/span&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Stammt von dem Kollegen Joachim Steinhöfel, der - wie man uns im Fachanwaltslehrgang kürzlich nochmals vor Augen führte - die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Wettbewerbssachen tatsächlich stark bereichert hat. Die Aussage dürfte also von Wettbewerbern schwer anzugreifen sein. (zie)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/alleinstellungswerbung.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/3327854891712975669'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/3327854891712975669'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-8694392365065067707</id><published>2007-05-16T14:51:00.000+02:00</published><updated>2007-05-16T15:39:45.032+02:00</updated><title type='text'>Yatego ist gegen Abmahnungen</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Wie &lt;a href="http://www.wortfilter.de/News/news2107.html"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;wortfilter &lt;/span&gt;&lt;/a&gt;berichtet, möchte die Internetplattform &lt;a href="http://www.yatego.de/"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Yatego&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; der Gefahr für Onlinehändler, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, zumindest innerhalb der Plattform vorbeugen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die dortigen Händler sollen sich vor einer Abmahnung erst an eine dort eingerichtete Schiedsstelle wenden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Yatego schreibt in einer Rundmail an seine Mitglieder:&lt;br /&gt;&lt;i&gt;&lt;i&gt;&lt;blockquote&gt;"Das Ziel von Yatego ist die Bildung einer "Starken Gemeinschaft", aus vielen einzelnen Anbietern, um im heutigen Wettbewerb gemeinsam bestehen zu können. Einer der wichtigsten Punkte in unserer Philosophie ist die angemessene, freundliche und sachliche Kommunikation innerhalb der Gemeinschaft. Unserer Meinung nach, steht das Mittel der Abmahnung, ohne vorherige sonstige Kommunikations-Versuche, im Widerspruch zu unserer Philosophie."&lt;/blockquote&gt;&lt;/i&gt;&lt;/i&gt;Und weiter:&lt;br /&gt;&lt;i&gt;&lt;i&gt;&lt;blockquote&gt;"Deshalb wird in jedem Fall der Abmahnung innerhalb der Yatego-Gemeinschaft geprüft werden, ob der abmahnende Anbieter aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wird.&lt;/blockquote&gt;&lt;/i&gt;&lt;/i&gt;&lt;i&gt;&lt;i&gt;&lt;blockquote&gt;Wussten Sie schon? Es muss nicht immer gleich die anwaltliche Abmahnung sein! Weisen Sie Ihren Mitbewerber freundlich auf ein vermeintliches Fehlverhalten hin und fordern ihn auf entsprechende Änderungen vorzunehmen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle werden Sie damit Erfolg haben!" &lt;/blockquote&gt;&lt;/i&gt;&lt;/i&gt;Insbesondere der letzte Hinweis ist begrüßenswert. Denn wir wissen aus der täglichen Praxis, dass viele Leute meinen, eine Abmahnung sei nur mit Anwalt möglich. Ab und zu werden auch anonyme &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2006/08/anonymer-sucht-abmahner.html"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Aufträge&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;  an uns herangetragen, Verstöße in &lt;u&gt;unserem Namen&lt;/u&gt; abzumahnen, um dem Betroffenen "eins auszuwischen". Das ist natürlich alles grober Unfug.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine Abmahnung muss durch den Betroffenen ausgesprochen werden. Dies kann auch kostengünstig ohne Anwalt geschehen. Die Aufforderung, den gerügten Wettbewerbsverstoß abzustellen, ist und bleibt jedoch eine Abmahnung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hierin liegt auch das kritisierenswerte des ansonsten löblichen Appells von yatego:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es dürfte rechtlich bedenklich sein, den Mitgliedern eines Marktplatzes das einzig probate Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung - die Abmahnung - unter Androhung des Ausschlusses aus der Gemeinschaft verbieten zu wollen. Denn ein "freundlicher Hinweis auf vermeintliches Fehlverhalten und die Aufforderung entsprechende Änderungen vorzunehmen" ist meist nichts anderes. Eine Abmahnung muss nicht unfreundlich und im Befehlston gehalten sein, um wirksam zu sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Darüber hinaus hängt für viele unternehmerische Anbieter - zumindest auf der eBay-Plattform -  die Existenz an den dort eingestellten Angeboten. Der Aufruf "Habt Euch alle lieb!" funktioniert dementsprechend nur, wenn es nicht ums Geld geht. Und darum geht es meistens. Auch für Yatego. (la)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/yatego-ist-gegen-abmahnungen.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/8694392365065067707'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/8694392365065067707'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-3156874234154665432</id><published>2007-05-15T15:41:00.000+02:00</published><updated>2007-05-15T15:49:38.816+02:00</updated><title type='text'>Die Analge</title><content type='html'>Das hat man davon, wenn man Schriftsätze selber tippt und erst auf der Faxbestätigung sieht, dass man die eine Taste wieder mal ungeduldig vor der anderen gedrückt hat. Das ganze freilich gleich zweimal:&lt;br /&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;"Der Analge können Sie entnehmen, dass unser Madnat einen Dauerauftrag eingerichtet hat."&lt;/span&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;Glückwunsch. Fehlt noch, dass man die First versäumt und dann eine Kalge am Hals hat. Ich sollte einen Schreibmaschinenkurs machen. (zie)&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/die-analge.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/3156874234154665432'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/3156874234154665432'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-1392462697407441036</id><published>2007-05-11T16:32:00.000+02:00</published><updated>2007-05-11T18:47:38.720+02:00</updated><title type='text'>Das LG Paderborn zum Rechtsmissbrauch: Dümmer gehts nimmer</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Als im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht tätiger Anwalt hat man vornehmlich mit den Landgerichten der "Hochburgen" des Wettbewerbsrechts wie Köln, Düsseldorf, Hamburg, München und Berlin zu tun. Insgesamt gibt es in Deutschland jedoch laut &lt;a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Landgericht"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Wikipedia&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; 116 Landgerichte, die zur Beurteilung von Wettbewerbsverstößen im Internet theoretisch zuständig wären.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Daher fragt man sich manchmal, was die Landgerichte Zwickau oder Deggendorf oder aber auch Paderborn wohl zu der einen oder anderen wettbewerbsrechtlichen Fragestellung meinen könnten. Nicht, dass man dort grundsätzlich keine Ahnung hätte. Es passiert aber dort schon einmal, dass man in spezialgesetzlichen Fragen aufgrund mangelnder Praxis nicht immer ganz auf der Höhe ist und groteskte Ansichten hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu zweifelhafter Berühmtheit hat es diesbezüglich inzwischen wohl das Landgericht Paderborn gebracht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nachdem sich die 6. Kammer dort  schon in Bezug auf eine Entscheidung, die sich unter anderem mit der Widerrufsfrist auf der eBay-Plattform beschäftigte, nicht gerade rühmlich &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/166/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;hervorgetan&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; hatte, schießt die 7. Kammer des LG Paderborn mit Ihrer Entscheidung zum Rechtsmissbrauch &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/165/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;(Landgericht Paderborn, Urt. v. 03.04.2007, Az. 6 O 70/06)&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; nun den Vogel ab.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gericht hatte über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden, mit dem einem Mitbewerber die Verwendung einer Widerrufsfrist von 2 Wochen statt 1 Monat auf der eBay-Plattform verboten werden sollte. In der Sache also eigentlich ein alter Hut.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Landgericht Paderborn hat den Antrag jedoch mit der Begründung nicht erlassen, es handele sich dabei um rechtsmissbräuchliches Vorgehen:&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;"Die Antragstellerin gehört offensichtlich zum Kreis der Unternehmen, die sich nach Aufkommen der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin und des Oberlandesgerichts Hamburg zum Thema Textform mit Rechtsanwälten verbündet haben, um Internetseiten bei ebay etc. auf eventuelle Belehrungsdefizite zu durchsuchen und durch Abmahnungen die eigenen Einkünfte zu erhöhen."&lt;/blockquote&gt;Man müsste lachen, wenn es nicht so traurig wäre.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da haben sich doch Unternehmen mit Rechtsanwälten "verbündet", um die Einhaltung wettbewerbsrechtlich relevanter Vorschriften bei Mitbewerbern einzufordern. Man könnte die "Verbündung" auch gewöhnlich "Mandat" nennen. Das wäre aber natürlich etwas fad. Auch den Umstand, dass die Antragsstellerin ohne Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, also ohne die Produktion immenser Kosten dem Antragsgegner Gelegenheit gegeben hat, den Fall außergerichtlich beizulegen, ignoriert das Gericht. Das passt ja auch nicht so ganz zu dem vom Gericht gezeichneten Schreckensbild.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rechtsmissbrauchsthese untermauert das Gericht mit dem Hinweis, dass&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;(...) auf der Internetseite pc-special zu lesen sei, dass die die als recht abmahnfreudig bekannte Antragstellerin jetzt dazu übergegangen sei, auch Händler abzumahnen, die über &lt;a href="http://www.amazon.de/" mce_href="http://www.amazon.de/"&gt;www.amazon.de&lt;/a&gt;  Elektronikwaren verkaufen.&lt;br /&gt;&lt;/blockquote&gt;Hört, hört! Die eBay-Abmahnwelle kennt man beim LG Paderborn wohl schon und billigt sie zähneknirschend, aber bei amazon hört der Spaß auch in Paderborn auf!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dem unfreiwilligen humoristischen Höhepunkt nähern sich die Ausführungen des Gerichts hiermit&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;"Der Inhalt dieser Akte bestätigt auch die Behauptung der Beklagten, dass man bei der Antragstellerin und ihren Anwälten im Massengeschäft den Überblick verloren hat. So heißt es nämlich in dieser Sache in der Klageerwiderung der Rechtsanwälte ... vom 22. März 2007 dass man mit gleicher Post Hauptsacheklage vor dem Landgericht Berlin erhoben habe. Die beigefügte Abschrift der Unterlassungsklage ist freilich adressiert an das Landgericht Hamburg."&lt;/blockquote&gt;Genial: ein Schreibfehler des Anwalts belegt die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens seines Mandanten. Anderen Anwälten außerhalb dieser Kreise passiert das nämlich nicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Innerhalb des großen Finales entblödet sich das Gericht nicht, das folgende zu Papier zu bringen&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;&lt;blockquote&gt;"Ein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse der Antragstellerin an der Rechtsverfolgung ist ebenfalls nicht ersichtlich. Bei einigem Nachdenken sollte es ihr klar sein, dass sie keine Grafikkarte und keine Festplatte mehr verkaufen wird, wenn der Antragsgegner, soweit nicht bereits geschehen, seine Widerrufsbelehrungen der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin oder des OLG Hamburg anpasst."&lt;/blockquote&gt;&lt;/span&gt;Ich weiß nicht, wie es Anderen geht. Mir fehlen bei einem solchen Blödsinn die Worte.  Natürlich nicht, weil man diesen Quatsch nicht täglich in anwaltlichen Schriftsätzen lesen würde. Auch nicht, weil Richter immer unfehlbar sein müssen. Aber bei Unsinn in solcher Menge verliere ich meinen Glauben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Damit keine Missverständnisse aufkommen: Die rechtsmissbräuchliche Durchsetzung von Ansprüchen ist zu recht unzulässig und gehört unterbunden. Aber bitte nicht so. Das Gesetz und die entsprechenden Kommentierungen stellen genaue Vorgaben zur Verfügung, unter welchen Umständen, ein Vorgehen als rechtsmissbräuchlich gilt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein Indiz dafür (für eine Missbräuchlichkeit, Anm. des Verf.) ist zum Beispiel nicht schon eine umfangreiche Abmahntätigkeit (OLG Köln GRUR 1993, 571; OLG München NJWE-WettbR 1998, 29, 30), (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Auflage 2006, § 8, Rn. 4.12).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Man kann nur hoffen, dass die Entscheidung, wie auch die ähnliche des &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/01/olg-mnchen-massenabmahnungen-des.html"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;LG München&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;, der nächsten Instanz zur Aufhebung vorgelegt wird. Falls nicht, wäre der einzige Trost, dass man nun eine Anleitung hätte, wie es nicht funktionieren darf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Schliesslich der Hinweis: unsere Kanzlei hatte mit dem Fall nichts zu tun. (la)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/das-lg-paderborn-zum-rechtsmissbrauch.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/1392462697407441036'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/1392462697407441036'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-8025699212702958727</id><published>2007-05-10T18:55:00.000+02:00</published><updated>2007-05-11T08:28:20.750+02:00</updated><title type='text'>So schnell kann es gehen: LG Hanau zur Gewerblichkeit bei eBay</title><content type='html'>&lt;div style="TEXT-ALIGN: justify"&gt;Nach Ansicht des Landgerichts Hanau (&lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/164/5/2"&gt;Urteil v. 28.09.2006, Az: 5 O 21/06&lt;/a&gt;) reichen schon 25 eBay-Bewertungen in zwei Monaten für die Annahme gewerblichen Handelns.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was war los? Ein Konkurrent wollte einem eBay Mitglied untersagen, ohne Anbieterkennzeichnung und Widerrufsbelehrung bei eBay zu handeln. Dessen Einwand, er handele nur "privat", ließ das Gericht dabei nicht gelten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das kürzlich veröffentlichte Urteil ist unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten im Ergebnis nachvollziehbar, auch wenn sich das Gericht bei der Begründung etwas verbiegt. So prüft es nicht etwa die &lt;a href="http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__2.html"&gt;Wettbewerbereigenschaft&lt;/a&gt; des angegriffenen Konkurrenten unter dem Gesichtspunkt unternehmerischen Handelns (&lt;a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html"&gt;§ 14 BGB&lt;/a&gt;) sondern betrachtet isoliert das darin enthaltene Merkmal der "Gewerblichkeit" und wirft dabei Probleme auf, die in diesem Zusammenhang nach herrschender Meinung überhaupt keine Rolle spielen: so ist es etwa völlig &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/02/steuerparadies-ebay.html#links"&gt;egal, ob man als Unternehmer Gewinne ezielen will oder nicht&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seltsam mutet auch die Auseinandersetzung mit angeblichen Vorgaben der &lt;a href="http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/"&gt;Wettbewerbszentrale&lt;/a&gt; über die Kriterien der Gewerblichkeit bei eBay an. Sicher ist es nicht so - wie der Beklagte aber wohl in diesem Verfahren weismachen wollte - dass es Aufgabe der Wettbewerbszentrale sei,&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="FONT-STYLE: italic"&gt;&lt;blockquote&gt;"unbestimmte Rechtsbegriffe zu definieren und die Gerichte [seien] an diese Definition gebunden"&lt;br /&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;/span&gt;&lt;div style="TEXT-ALIGN: justify"&gt;Dass das Gericht auf solchen Unsinn überhaupt eingeht erinnert an das seltsame Urteil des &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2006/12/schocker-lg-coburg-berlsst-ebay-die.html"&gt;Landgerichts Coburg&lt;/a&gt;, das seinerzeit eBay die Auslegung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften überlassen wollte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="FONT-WEIGHT: bold"&gt;Fazit:&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;div style="TEXT-ALIGN: justify"&gt;Das Urteil reiht sich nahtlos ein in die uneinheitliche Rechtsprechung zur Unternehmereigenschaft auf der eBay-Plattform. Jeder scheinbar "private" Händler sollte wissen, dass es ihm meist weder hilft, sich bei eBay selbst als "privat" einzustufen, noch im Prozess die Wettbewerbereigenschaft zu bestreiten. Wer regelmäßig verkauft, wird regelmäßig vom Wettbewerbsrecht erfasst sein. So einfach ist das. (zie) &lt;/div&gt;&lt;div style="TEXT-ALIGN: justify"&gt; &lt;/div&gt;&lt;div style="TEXT-ALIGN: justify"&gt;&lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2006/09/skandalurteil-ebay-verkauf-von-93.html"&gt;Mehr zum Thema&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/so-schnell-kann-es-gehen-lg-hanau-zur.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/8025699212702958727'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/8025699212702958727'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-3703395996532686738</id><published>2007-05-10T10:26:00.000+02:00</published><updated>2007-05-10T10:55:52.680+02:00</updated><title type='text'>Relevante Fehler werden bedauert</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;In einer für die Mandantin traurigen Sache soll ein Versäumnisurteil ins Ausland zugestellt werden - seit einem halben Jahr. Auf Nachfrage schreibt uns das Gericht:&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;"[...] Dies bedeutet folgendes:&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;- Entweder wurde das Versäumnisurteil beim erstmaligen Übersenden formlos übersandt und ist deshalb in der Wachstmeisterei nicht registriert&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;- oder das Versäumnisurteil wurde tatsächlich gar nicht versendet&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;- oder das Versäumnisurteil wurde formgerecht übersendet, aber die Registrierung ist versehentlich unterblieben. [...]"&lt;/span&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Ich überlege, welche dieser Alternativen der Mandantin am meisten zusagt. Außerdem quält einen die Tatsache, dass es das Urteil wahrscheinlich nicht mal über die Grenze geschafft hat, wo die Probleme erfahrungsgemäß erst anfangen. Da tröstet nicht einmal der nette Satz der Richterin:&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;"Sofern im Gericht ein relevanter Fehler unterlaufen sein sollte, wird dies sehr bedauert".&lt;br /&gt;&lt;/span&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;&lt;/span&gt; (zie)</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/relevante-fehler-werden-bedauert.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/3703395996532686738'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/3703395996532686738'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-7500052770086887378</id><published>2007-05-08T11:27:00.000+02:00</published><updated>2007-05-08T19:41:40.619+02:00</updated><title type='text'>Meinungsfreiheit wieder am Ende?</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Schaut man sich in der Bloggerwelt derzeit um, fühlt man sich zurückversetzt in die Zeiten der Unruhe um das "&lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2006/08/pressefreiheit-und-schnfrberei.html"&gt;Heise-Urteil&lt;/a&gt;". So soll das Landgericht Hamburg in Sachen "Supernature", (&lt;a href="http://www.foren-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20070427.html"&gt;Az 324 O 600/06&lt;/a&gt;) mal wieder ein Urteil gefällt haben, das nicht nur im Widerspruch zur gesamten sonstigen Rechtsprechung steht sondern auch die Meinungsfreiheit in Deutschland &lt;a href="http://www.mein-parteibuch.com/blog/2007/05/07/anmerkung-zum-supernature-urteil/"&gt;weiter zurückdrängt&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Worum ging es? Ein Forenbetreiber wurde offenbar für die Beiträge eines Dritten zur Verantwortung gezogen. Darüber, ob das Urteil sachlich und rechtlich richtig ist, wollen wir uns heute ausnahmsweise einmal nicht äußern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine Sache verblüfft aber: Fast alle, die dieses Urteil &lt;a href="http://www.augsblog.de/2007/05/04/skandalurteil-nimmt-forenbetreiber-in-mithaftung/"&gt;kritisieren&lt;/a&gt;, stürzen sich darauf, dass ein Betreiber eines Internetforums nach dem "Supernature"-Urteil nun &lt;a href="http://www.ra-blog.de/1712-Supernature-Forum-geht-beim-LG-Hamburg-baden"&gt;auch ohne Kenntnis für fremde Beiträge hafte&lt;/a&gt;. Indes findet sich aber auch an gar keiner Stelle dieses Urteils irgendein Hinweis, der diesen Schluss zulässt. Es bleibt schlicht und einfach offen, ob der Forenbetreiber von den rechtswidrigen Beiträgen Kenntnis hatte. Natürlich ist es möglich, dass er sie nicht hatte. Vielleicht war es zwischen den Parteien auch gar nicht streitig. Es ist auch misslich, dass das Urteil keine Auführungen zu den Prüfungspflichten des Forenbetreibers enthält. Da dies durch das Gericht aber nicht festgestellt wurde, kann man aus dem Urteil auch keine Schlüsse für die  Forenhaftung, die Rechtsprechung oder die Meinungsfreiheit insgesamt ziehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch kann man dem Urteil keinen Widerspruch zu "der Rechtsprechung des BGH" entnehmen. Fest steht, dass der Bundesgerichtshof in einem &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/03/wer-haftet-bei-rechtsverletzung-im-netz.html"&gt;brandneuen Urteil&lt;/a&gt;, das nach unserer Kenntnis im Volltext mit Begründung noch nirgendwo veröffentlicht worden ist, die Verantwortlichkeit von Forenbetreibern strenger ausgestaltet hat, als es bisher - etwa vom &lt;a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20060064.htm"&gt;Oberlandesgericht Düsseldorf&lt;/a&gt; - getan wurde. Insgesamt zeichnet sich eine vernünftige Tendenz ab, bei "anonymen" Rechtsverletzungen jedenfalls denjenigen (NUR für den Unterlassungsanspruch des Geschädigten) zur Verantwortung zu ziehen, der wenigstens mittelbar zur Störung beigetragen hat. Das entspricht den althergebrachten Grundsätzen der Störerhaftung. Sonst müssten anonyme Beleidigungen, Verleumdungen und Boykotte in alle Ewigkeit von den Geschädigten geduldet werden. Dass solche hier vorlagen hat indes noch keiner bezweifelt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Heraus kommt mal wieder ein Urteil, dass auf alle nur denkbaren Sachverhalte bezogen und maßlos überschätzt wird. Das ist wahrscheinlich aus dem Umstand abzuleiten, dass es sich wieder einmal um eine &lt;a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/05/06/schiffbruch-fur-spendenfinanzierte-forenklage/"&gt;spendenfinanzierte&lt;/a&gt; "Wollen-wir-doch-mal-sehen"-Klage handelte, die Grundsatzbedeutung für sich in Anspruch nimmt. Eigentlich zu unwichtig, um veröffentlicht zu werden. (zie)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;Siehe hierzu ein lesenswertes Interview von &lt;a href="http://www.zeit.de/online/2007/13/interneturteil-interview"&gt;RA Möbius in der ZEIT&lt;/a&gt; und eine differenziertere Betrachtung über das Urteil von &lt;a href="http://www.telemedicus.info/article/208-Forenhaftung-7-Fragen-zum-Supernature-Urteil.html"&gt;Telemedicus&lt;/a&gt;.</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/meinungsfreiheit-wieder-am-ende.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/7500052770086887378'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/7500052770086887378'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-3894168317190387787</id><published>2007-05-07T19:02:00.000+02:00</published><updated>2007-05-07T19:33:39.806+02:00</updated><title type='text'>Jetzt steht es fest: Alle Shops auf eBay wettbewerbswidrig</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Am 04.10.2006 hatte das OLG Hamburg (&lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/03/shops-auf-der-ebay-plattform-werben.html"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;OLG Hamburg&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;a href="http://www.medien-internet-und-recht.de/pdf/vt_MIR_Dok._103-2007.pdf"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;, Urt. v. 15.02.2007 - Az.: 3 U 253/06)&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; bereits darauf hingewiesen, dass die Übersichtsseite "Bildergalerie" der eBay-Shops den Vorgaben der Preisangabenverordnung nicht gerecht werden dürfte. &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/03/urteil-des-olg-hamburg-ebay-gibt.html"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Wir berichteten.&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In Bezug auf das damalige Urteil gab eBay zunächst Entwarnung in einer bei &lt;a href="http://www.wortfilter.de/News/news2024.html"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;wortfilter &lt;/span&gt;&lt;/a&gt;abrufbaren Stellungnahme. eBay war der Ansicht, dass sich die Wettbewerbswidrigkeit nur für den dortigen Einzelfall ergebe, bei dem eine Internetdomain direkt auf den eBay-Shop umleitete. Eine generelle Rechtswidrigkeit der Gestaltung der eBay-Shops lasse sich daraus nicht entnehmen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;So schrieb eBay:&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;"Beide Entscheidungen lassen die Auslegung zu, dass eine Verletzung der Vorschriften der PreisangabenVO lediglich in der besonderen Fallkonstellation der Weiterverlinkung des eBay-Shops gesehen wird. Angesichts der momentanen Rechtsunsicherheit werden wir überlegen, ob und ggf. wie wir die Darstellung von Preisen auf der eBay-Website zukünftig anpassen werden, um auch in ungewöhnlichen Fallkonstellationen unseren Nutzern Rechtssicherheit zu geben." &lt;/blockquote&gt;Diese Entwarnungsmitteilung entpuppt sich - wie wir bereits im &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/03/urteil-des-olg-hamburg-ebay-gibt.html"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;März vermuteten&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;  - als verzweifelter Versuch, das Ausmaß der Katastrophe für alle eBay-Shopinhaber zu verschleiern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unserer Kanzlei liegt nunmehr nämlich ein brandaktueller Beschluss des Landgerichts Hamburg &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/163/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;(Landgericht Hamburg, Beschl. v. 19.04.2007, Az. 315 O 296/07)&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; vor, der klarstellt, dass selbstverständlich ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung auch dann vorliegt, wenn der Shop bei eBay lediglich "normal" betrieben wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Fazit:&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;eBay sollte nun also endlich sein Versprechen wahr machen, durch die Anpassung der Darstellung der Übersichtsseiten für die Shop-Betreiber Abhilfe zu schaffen. Denn diese halten durch ihre monatlichen Provisionszahlung den Laden schliesslich am laufen. Zudem dürfte eine solche Änderung technisch innerhalb kürzester Zeit möglich sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für Betroffene, die in der Zwischenzeit Sicherheit haben möchten, bleibt nur, die entsprechenden Angaben (Mehrwertsteuer und Versandkosten) mit in die Überschrift oder den Untertitel zu nehmen. Das ist zwar nicht gerade Platz sparend bzw. teuer, im Moment aber die einzige Möglichkeit, eine Abmahnung sicher auszuschließen. &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/163/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Zum Beschluss &lt;/span&gt;&lt;/a&gt;(la)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/jetzt-steht-es-fest-alle-shops-auf-ebay.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/3894168317190387787'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/3894168317190387787'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-6346873040645465390</id><published>2007-05-04T19:33:00.000+02:00</published><updated>2007-05-04T19:58:48.350+02:00</updated><title type='text'>"Versand Du - eBay ich" macht Konkurrenten ärgerlich</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Auf eBay ist er selbstverständlich, der kleine nette Hinweis des Verkäufers:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Versand Du - eBay ich".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu selbstverständlich und daher wettbewerbswidrig, wie das Landgericht Hamburg &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/162/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;(LG Hamburg, Beschl. v. 29.03.2007, Az. 310 296/07)&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; findet. Denn  wennn der Verkäufer den potentiellen Käufer darüber informiert, dass er &lt;span style=""&gt; &lt;/span&gt;neben dem Kaufpreis zwar die Versandkosten, aber nicht die bei dem Kauf auf Seiten des Verkäufers anfallenden eBay-Gebühren zu tragen haben wird, ist das überhaupt nichts besonderes. Hierbei handelt es sich um eine Selbstverständlichkeit - die, obwohl wahr - irreführend und wettbewerbswidrig sein kann. Das gilt zumindest, wenn die Angabe auffällig herausgestellt wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das LG Hamburg hat einem eBay-Händler deshalb per einstweiliger Verfügung unter anderem untersagt, eine auffällige, blinkende Grafik mit dem Schriftzug "keine eBay Gebühr" innerhalb seiner Angebotsbeschreibung zu verwenden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da es sich um eine Eilentscheidung im Beschlusswege handelte, liegen keine Gründe vor. Zur Erläuterung hier dafür aber Auszüge aus der dazugehörigen Antragsschrift.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;blockquote style="font-style: italic;"&gt;"Bei der Verwendung der oben genannten Grafik mit dem Hinweis auf den Schriftzug „keine ebay Gebühr“ handelt es sich um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Eine solche Werbung ist gemäß § 5 UWG als eine irreführende Werbung anzusehen. Grundsätzlich können auch objektiv richtige Angaben unzulässig sein, wenn sie bei einem erheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise einen unrichtigen Eindruck erwecken. Ein solcher unrichtiger Eindruck kann z.B. entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise betonen, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht § 5 Rn. 2.115.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites ist es dem Verkäufer nicht gestattet, die Gebühren für das Einstellen eines Artikels bei eBay auf den Käufer umzulegen. In den AGB heißt es in § 9 Ziffer 9: „Anbietern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis eBay-Gebühren, PayPal-Gebühren und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Somit ist es bei Käufen über die Internethandelsplattform eBay selbstverständlich, dass der Käufer keine eBay-Gebühren zu tragen hat.Der Antragsgegner weist in besonders hervorgehobener Weise darauf hin, dass der Käufer keine eBay-Gebühren zu zahlen hat. Hierfür verwendet der Antragsgegner eine große, bunte und animierte Grafik. Bei dieser erscheinen die einzelnen Buchstaben des Wortes „ebay“ nacheinander. Neben dieser Darstellung befinden sich zwei weitere animierte Grafiken, bei welchen sich das Wort „eBay“ aus einzelnen Punkten immer wieder zusammensetzt und verschwindet.Insbesondere da es sich um eine animierte Grafik handelt, wird die Aufmerksamkeit des potentiellen Käufers in besonderer Weise auf den Schriftzug „keine ebay-Gebühr“ gelenkt. Da dies dergestalt hervorgehoben ist, ist nicht auszuschließen, dass ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher davon ausgeht, dass es sich um ein besonders günstiges Angebot handelt, und dass andere Anbieter – also die Mitbewerber des Antragsgegners – teilweise die eBay-Gebühren von den Käufern erstattet verlangen."&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Fazit:&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Auch wahre Werbeaussagen können unzulässig sein, nämlich dann, wenn die beworbenen Umstände selbstverständlich sind und die Werbung dennoch den Eindruck erweckt, es handele sich dabei um etwas ganz Besonderes. (la/zie) &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/162/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Zum Beschluss&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/versand-du-ebay-ich-macht-konkurrenten.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/6346873040645465390'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/6346873040645465390'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-6885295304127550921</id><published>2007-05-03T19:19:00.000+02:00</published><updated>2007-05-04T09:55:12.933+02:00</updated><title type='text'>Die alberne Abmahnung</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Es ist schon einige Tage her, dass der &lt;a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,480159,00.html"&gt;Spiegel&lt;/a&gt; wieder einmal das Thema  Abmahnungen (hier wegen  scheinbar belanglosem Bilderklau) beleuchtete und Blogger in Aufruhr versetzte:&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;"Im Januar mahnten die Betreiber von "Marions Kochbuch" Blogger wegen eines Brötchenfotos ab - auch da betrug der Streitwert ihrer Meinung nach 6000 Euro. [...] Nur: Darüber hat nie ein Gericht entschieden. Der Abgemahnte zahlte."&lt;/span&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Wie die Landgerichte Köln oder Hamburg wahrscheinlich entscheiden würden und es regelmäßig in vergleichbaren Fällen tun, haben wir &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/03/lg-kln-streitwert-des.html"&gt;hier&lt;/a&gt; bereits besprochen. Der Streitwert korrespondiert exakt mit dem Gegenstandswert aus den Brötchenabmahnungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Man mag es albern finden, aber nach geltendem Recht ist die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von Brötchenbildern (wie der Diebstahl von Brötchen) nun einmal &lt;a href="http://bundesrecht.juris.de/urhg/__108.html"&gt;strafbar&lt;/a&gt; - was der Spiegel nicht erwähnt. Nicht zuletzt deshalb setzen die Landgerichte mit speziellen Urheberrechtskammern hohe Streitwerte an und finden solche Verstöße auch nicht albern. Das würde selbst dann gelten, wenn es der Urheber - wie vom Spiegel gemutmaßt - auf Urheberrechtsverletzungen anlegt. Wie bei "echtem" Eigentum bleibt es dabei, dass der Urheber sich für seine Rechte nicht rechtfertigen, sie kennzeichnen oder wegschließen muss, damit sie geschützt sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Deshalb empfiehlt sich neben dem Blick in den Spiegel immer auch ein Blick in die &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/urheberrecht/25/5/3"&gt;Rechtsprechung&lt;/a&gt;, die man natürlich kritisieren, aber nicht ignorieren darf. Wer auf eine Abmahnung nicht reagiert, der kann kämpfen. Vor Gericht wird er dabei aber wahrscheinlich weniger Chancen haben als in Berlin oder Brüssel. Da spricht man immer mal wieder vom "Schutz des geistigen Eigentums", findet in manchen Fällen Abmahnungen wegen Verletzung dieses Rechts aber dann &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/03/50-euro-abmahnung-passiert-den.html"&gt;auch nicht so gut&lt;/a&gt; und versteht irgendwie nicht, warum die Gerichte Gesetze immer so konsequent anwenden müssen.  (zie)&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/05/die-alberne-abmahnung.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/6885295304127550921'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/6885295304127550921'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-8882883699866033141</id><published>2007-04-30T15:58:00.000+02:00</published><updated>2007-04-30T16:48:14.835+02:00</updated><title type='text'>Schock für eBay-Verkäufer: Wertersatzklausel bei eBay unzulässig</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Eine neue Hiobsbotschaft für alle eBay-Händler:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die so genannte Wertersatzklausel, wonach dem Verbraucher eine Ersatzpflicht für Schäden auch bei dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache innerhalb der Widerrufsfrist auferlegt werden kann &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html"&gt;(§ &lt;/a&gt;&lt;a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html"&gt;&lt;span&gt;357&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html"&gt; Abs. 3 Satz 1 BGB)&lt;/a&gt; ist auf eBay unzulässig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das hat nun das LG Berlin&lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/161/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt; (LG Berlin, Beschl. v. 15.03.2007, Az. 52 O 88/07) &lt;/span&gt;&lt;/a&gt;entschieden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Wertersatzklausel ist für viele Händler hilfreich, wenn es darum geht, besonders durchtriebene Verbraucher zur Räson zu bringen. So ist es bereits vorgekommen, dass Käufer eines Paar Ski für 3 Wochen in den Winterurlaub fahren, ihre neue Errungenschaft dort auch ausgiebig zum Skifahren benutzen, um dem Verkäufer die Ware innerhalb der Widerrufsfrist abgenutzt wieder zukommen lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ohne die Wertersatzklausel muss der Verkäufer dem Kunden den vollen Kaufpreis dafür erstatten, obwohl die Ware nun nicht mehr verkäuflich ist &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html"&gt;(§ &lt;/a&gt;&lt;a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html" onmouseover="vr2(3,3);" onmouseout="nd(); return true;"&gt;346&lt;/a&gt;&lt;a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/346.html"&gt; Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Wertersatzklausel, die besagt, dass der Käufer abweichend davon auch für einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache geradestehen soll, muss jedoch dem Verbraucher "bei Vertragsschluss" in Textform mitgeteilt worden sein,  um wirksam zu sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie das &lt;a style="font-weight: bold;" href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/115/5/2"&gt;KG Berlin&lt;/a&gt; und das &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/117/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;OLG Hamburg&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; jedoch in Bezug auf die Widerrufsfrist bereits mehrfach entschieden haben, kann bei eBay nicht in Textform belehrt werden. Zum Problem siehe &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/117/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;hier&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Konsequenterweise hat das LG Berlin nun diese Rechtssprechung auf die Wertersatzklausel übertragen, obgleich einige Gerichte (wohl fälschlicherweise) meinten, dass die Wertersatzklausel von diesem Problem nicht berührt werde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das &lt;a href="http://www.lampmannbehn.de/blog/2006/09/lg-flensburg-widerrufsfrist-bei-ebay.html"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Landgericht Flensburg &lt;/span&gt;&lt;/a&gt;hat zum Beispiel angenommen, dass das Gesetz ausgelegt werden müsse und&lt;a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html"&gt;§ 312 c Abs. 2 Nr. 2 BGB&lt;/a&gt;, der sich mit den vertraglichen Informationspflichten des Verkäufers - Übersendung der AGB und sonstigen Vertragssbestimmungen in Textform - beschäftigt, auch die nach &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html"&gt;§ 357 Abs. 3 S. 1 BGB&lt;/a&gt; erforderliche Belehrung übder die Ausdehnung der Wertersatzpflicht erfasse. Weshalb dies entgegen dem eindeutigen Wortlaut des &lt;a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html"&gt;§ 357 Abs. 3 S. 1 BGB&lt;/a&gt; so sein muss, erklärte das Gericht nicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Entscheidung des Landgerichts Flensburg dürfte falsch sein. Zudem hilft sie einem auch nichts, wenn der Abmahner den fliegenden Gerichtsstand zur Verfügung hat und mit seinem Verfügungsantrag nach Berlin geht. (la) &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/161/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Zum Beschluss &lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/04/lg-berlin-wertersatzklausel-bei-ebay.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/8882883699866033141'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/8882883699866033141'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-288623996528626185</id><published>2007-04-27T11:31:00.000+02:00</published><updated>2007-04-27T11:49:52.408+02:00</updated><title type='text'>Oder lassen Sie es einfach...</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Schon mal versucht, beim Amtsgericht Cottbus anzurufen? Garantiert ein Riesenspaß und gleichzeitig auch eine prima Einschlafhilfe. Service wird da noch mindestens so groß geschrieben wie früher. Die Nummer wollen wir hier nicht veröffentlichen, damit der Ansturm nicht so groß ist. Jedenfalls bedient uns eine Gutelaunestimme, die auch gleich loslegt:&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;&lt;blockquote&gt;"Leider rufen Sie außerhalb unserer Sprechzeiten an. Sie erreichen uns&lt;br /&gt;Montags von 9-12 Uhr,&lt;br /&gt;Dienstags von 9-12 sowie von 14-17 Uhr und&lt;br /&gt;Donnerstags von 9-12 Uhr.&lt;br /&gt;In &lt;span style="font-weight: bold;"&gt;dringenden&lt;/span&gt; Fällen schicken Sie uns ein Fax[..]"&lt;/blockquote&gt;&lt;/span&gt;Man ist also ganze 3 Mal die Woche für den umsorgten Bürger da!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es folgen noch einige aufregende Hinweise, wo man im so genannten Internet Informationen über Insolvenzen und Versteigerungen abrufen kann "...alles kleingeschrieben!..." und da kommt auch schon...das...Sandm..schnarch... (zie)</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/04/oder-lassen-sie-es-einfach.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/288623996528626185'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/288623996528626185'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-32013311.post-4020458680248243061</id><published>2007-04-26T18:17:00.000+02:00</published><updated>2007-04-26T18:44:21.165+02:00</updated><title type='text'>Streitwert bei durchschnittlichem Wettbewerbsverstoß 30.000,00 EUR</title><content type='html'>&lt;div style="text-align: justify;"&gt;Das OLG Hamm &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/160/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;(OLG Hamm, Beschl. v. 28.03.2007, Az. 4 W 19/07)&lt;/span&gt;&lt;/a&gt; hat klargestellt, dass durchschnittliche Wettbewerbsverstöße mit einem Streitwert von 30.000,00 EUR in der Hauptsache zu bewerten sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Versender von Alkoholtestgeräten die Versandkosten für das außereuropäische Ausland nicht angegeben hatte, obwohl er einen weltweiten Versand anbot.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Den Einwendungen des Verfügungsbeklagten, der Verstoß sei unerheblich bzw. in Bezug auf den Streitwert überbewertet, erteilte das Gericht eine Absage:&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;&lt;/span&gt;&lt;blockquote&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;"(...)Zwar erscheinen die Auswirkungen der Verletzung auf das Wettbewerbsgeschehen zunächst relativ geringfügig, zumal die Antragsgegnerin nach ihren Angaben mit derartigen Alkoholtestgeräten insgesamt nur einen eher geringfügigen Umsatz gemacht hat. Gleichwohl werden insbesondere auch die Interessen der betroffenen Verkehrskreise, nämlich der Käufer, ernstlich betroffen, wenn sie im Einzelfall die Versandkosten nicht korrekt mitgeteilt bekommen oder entsprechend berechnen können. Mittelbar kann hierdurch, was genügt („geeignet"), auch der Wettbewerb verzerrt werden. Durch den Verstoß wird der Verbraucher irregeführt, die Möglichkeit eines richtigen Preisvergleichs wird hierdurch erheblich erschwert. (...) &lt;/span&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;Bei der Bemessung des Beschwerdewerts ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem hier maßgeblichen Verstoß um eine grundsätzlich als durchschnittlich zu bewertende Verletzungshandlung handelt, die vom Senat regelmäßig in der Größenordnung von 30.000,- € bemessen wird."&lt;/span&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;span style="font-style: italic;"&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Fazit:&lt;/span&gt;&lt;br /&gt;Rechtsrat auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts lohnt sich immer, denn die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens sind und bleiben hoch. (la) &lt;a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/160/5/2"&gt;&lt;span style="font-weight: bold;"&gt;Zum Beschluss&lt;/span&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='alternate' type='text/html' href='http://www.lampmannbehn.de/blog/2007/04/streitwert-bei-durchschnittlichem.html'></link><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/4020458680248243061'></link><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/32013311/posts/default/4020458680248243061'></link><author><name>RAe Lampmann, Behn &amp; Rosenbaum</name></author></entry></feed>