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Köln

So ist es bereits vorgekommen, dass Käufer eines Paar Ski für 3 Wochen in den Winterurlaub fahren, ihre neue Errungenschaft dort auch ausgiebig zum Skifahren benutzen, um dem Verkäufer die Ware innerhalb der Widerrufsfrist abgenutzt wieder zukommen lassen. Völlig absurd ist auch der Irrglaube, Rechtsmissbrauch sei durch Abmahnungen mittels "Textbausteinen" belegt. Die Gebühr kassiert der Anwalt auch nicht für "die Abmahnung", sondern für seine Einschaltung, Prüfung des Sachverhalts und sein Tätigwerden nach außen. - mehr zum Thema: Koeln