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Urheberrecht

Ohne die Wertersatzklausel muss der Verkäufer dem Kunden den vollen Kaufpreis dafür erstatten, obwohl die Ware nun nicht mehr verkäuflich ist. So ist es bereits vorgekommen, dass Käufer eines Paar Ski für 3 Wochen in den Winterurlaub fahren, ihre neue Errungenschaft dort auch ausgiebig zum Skifahren benutzen, um dem Verkäufer die Ware innerhalb der Widerrufsfrist abgenutzt wieder zukommen lassen. Konsequenterweise hat das LG Berlin nun diese Rechtssprechung auf die Wertersatzklausel übertragen, obgleich einige Gerichte (wohl fälschlicherweise) meinten, dass die Wertersatzklausel von diesem Problem nicht berührt werde. - mehr zum Thema: Urheberrecht