eBay Konsequenterweise hat das LG Berlin nun diese Rechtssprechung auf die Wertersatzklausel übertragen, obgleich einige Gerichte (wohl fälschlicherweise) meinten, dass die Wertersatzklausel von diesem Problem nicht berührt werde.
Ohne die Wertersatzklausel muss der Verkäufer dem Kunden den vollen Kaufpreis dafür erstatten, obwohl die Ware nun nicht mehr verkäuflich ist.
Entgegen einer - auch unter Anwälten - verbreiteten Auffassung, ist allein die Anzahl von Abmahnungen gerade kein Indiz für Rechtsmissbrauch.
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